Eigentümer dürfen Nutzung nicht vorschnell kündigen

Verträge für Grundstücke sind komplex, insbesondere die Regelungen zu Laufzeit und Kündigung. Der BGH stärkt die Position der Projektierer. Unser Experte RA Dr. Thomas Binder erläutert das Urteil.

Quelle: PV RSS-Newsfeed von www.photovoltaik.eu

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