Kaum eine Regelung hat derartige Aufmerksamkeit erregt wie der neue Paragraf 2 im EEG. Er betont das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien und legt ihren Vorrang fest. Unser Rechtsexperte Dr. Thomas Binder ordnet ihn ein.
Quelle: photovoltaik RSS-Newsfeed von www.photovoltaik.eu