Eintrag im Transparenzregister gilt auch für Solarfirmen

Bereits seit August 2021 ist eine Änderung des Geldwäschegesetzes in Kraft. Die Neuerungen haben auch erhebliche Auswirkungen auf Solarfirmen. Dazu zählen neben Unternehmen, die sich mit Planung, Handel, Installation und Service befassen, auch sämtliche Projekt und Betreibergesellschaften.
Quelle: photovoltaik RSS-Newsfeed von www.photovoltaik.eu
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