Finanzämter präzisieren Mehrwertsteuersatz von null Prozent

Seit Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaik für Privatleute, auf Wohnhäusern oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden ein Mehrwertsteuersatz von null Prozent. Nun hat das Bundesfinanzministerium geklärt, wie die neuen Regelungen anzuwenden sind.

Quelle: photovoltaik RSS-Newsfeed von www.photovoltaik.eu

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Finanzämter präzisieren Mehrwertsteuersatz von null Prozent

Seit Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaik für Privatleute, auf Wohnhäusern oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden ein Mehrwertsteuersatz von null Prozent. Nun hat das Bundesfinanzministerium geklärt, wie die neuen Regelungen anzuwenden sind.

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